Arbeitslos melden vor einer Weltreise?
Die Arbeitslosigkeit und das Arbeitsamt (richtig heißt das natürlich Bundesagentur für Arbeit) sind in Deutschland eine Welt für sich. Wer herausfinden will wie und ob man sich vor einer längeren Reise arbeitslos melden muss oder soll oder nicht (oder wie oder was?!), der findet hier hoffentlich eine Antwort.Arbeitslos melden muss sich nur, wer seinen Job für die Weltreise kündigen will oder dessen Vertrag ausläuft...also alle, die voraussichtlich ohne Arbeit sind.
Darf man das überhaupt? Sich arbeitslos melden und dann verreisen?
Da das Weltreisen oder längere Fernbleiben vom Arbeitsleben in einem Lebenslauf so nicht vorgesehen ist, gibt es hierzu keine konkreten Vorgaben und man könnte fast sagen, dass man sich in einem Graubereich aufhält, wo selbst die Mitarbeiter des Arbeitsamtes manchmal nicht so genau wissen was sie mit einem anfangen sollen.
Aber um es kurz zu machen: Ja es ist erlaubt.
Man muss, um sich arbeitslos melden zu können, "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung" stehen. Es gibt dafür einen geregelten Mindestzeitraum von genau einem (1!) Tag.
Wer sich hingegen auf Reisen und im Ausland aufhält kann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und kann somit auch kein Arbeitslosengeld bekommen. Am Tag der Abreise ist es also sehr wichtig sich von seiner Arbeitslosigkeit abzumelden!! Wer das versäumt begeht eine Straftat (Betrug).
Warum man sich arbeitslos melden sollte:
Wer selber seinen Arbeitsplatz kündigt bekommt eine Sperrzeit (12 Wochen). Der Grund ist: durch die Kündigung hast du dich versicherungswidrig verhalten und bekommst als Strafe erstmal kein Geld. Die Sperrzeit betrifft nur die Geldzahlungen, nicht die anderen Leistungen wie Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung).
Das Schreiben vom Arbeitsamt liest sich dann in etwa so:
"Sie haben das Beschäftigungsverhältnis bei XY durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages selbst gelöst...Sie mussten voraussehen, dass Sie dadurch arbeitslos werden"
"Ihr Verhalten haben Sie damit begründet, dass Sie eine Weltreise planen. Diese Gründe konnten jedoch bei Abwägung Ihrer Interessen...den Eintritt der Sperrzeit nicht abwenden...Die Sperrzeit dauert zwölf Wochen. Sie minderst Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld um 84 Tage."
Die Sperrzeit wird zwar von der Gesamtbezugsdauer in der du Arbeitslosengeld bekommen kannst abgezogen, das Gute ist aber: sie beginnt sofort! Nach dem Gesetz gibt es keine Unterbrechung der Sperrzeit. Sie läuft also ab auch wenn man sich wieder von der Arbeitslosigkeit abmeldet und ins Ausland absetzt.
Wenn du von deiner Reise zurück kommst kannst du direkt Arbeitslosengeld bekommen, denn die Sperrzeit ist abgelaufen und der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist bereits festgestellt worden.
Das Schreiben vom Arbeitsamt liest sich dann in etwa so:
"Sie haben das Beschäftigungsverhältnis bei XY durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages selbst gelöst...Sie mussten voraussehen, dass Sie dadurch arbeitslos werden"
"Ihr Verhalten haben Sie damit begründet, dass Sie eine Weltreise planen. Diese Gründe konnten jedoch bei Abwägung Ihrer Interessen...den Eintritt der Sperrzeit nicht abwenden...Die Sperrzeit dauert zwölf Wochen. Sie minderst Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld um 84 Tage."
Die Sperrzeit wird zwar von der Gesamtbezugsdauer in der du Arbeitslosengeld bekommen kannst abgezogen, das Gute ist aber: sie beginnt sofort! Nach dem Gesetz gibt es keine Unterbrechung der Sperrzeit. Sie läuft also ab auch wenn man sich wieder von der Arbeitslosigkeit abmeldet und ins Ausland absetzt.
Wenn du von deiner Reise zurück kommst kannst du direkt Arbeitslosengeld bekommen, denn die Sperrzeit ist abgelaufen und der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist bereits festgestellt worden.
Voraussetzungen
Ob und wie lange du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast solltest du natürlich vorher erst mal herausfinden.
Du musst 1. arbeitslos sein, 2. dich persönlich vorher arbeitssuchend und dann arbeitslos gemeldet haben und 3. die Anwartschaftszeit erfüllen.
"Arbeitslos" kann übrigens nur jemand sein, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Während der Reise kann man das also nicht sein.
Du musst 1. arbeitslos sein, 2. dich persönlich vorher arbeitssuchend und dann arbeitslos gemeldet haben und 3. die Anwartschaftszeit erfüllen.
"Arbeitslos" kann übrigens nur jemand sein, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Während der Reise kann man das also nicht sein.
Ablauf
"Arbeitssuchend" und "arbeitslos" sind nicht das Gleiche, gehören aber zusammen. Wer kündigt (oder gekündigt wird) muss sich sofort arbeitsuchend melden.
Wer einen auslaufenden Vertrag hat muss sich ab 3 Monate vor dem Ende arbeitssuchend melden.
Nur wer sich arbeitssuchend gemeldet hat, kann sich arbeitslos melden und hat später keine Verzögerungen beim Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Man kann sich online arbeitssuchend melden, oder persönlich hin gehen. Bei den Gesprächen darf man auf jeden Fall die Wahrheit sagen. Ihr tut nichts Ungesetzliches mit einer langen Reise/Weltreise. Mehr als eine zusätzliche 7-tägige Strafe (ich weiß leider nicht mehr wo ich das gelesen habe und ob das stimmt!?) kann man euch nicht anhängen, und wenn ihr sowieso schon von der Sperrzeit betroffen seid ist es grad egal.
Wer arbeitssuchend gemeldet ist bekommt Vermittlungsvorschläge auf die man auch reagieren sollte, sonst verhält man sich wieder versicherungswidrig und muss Sanktionen erwarten. Wer beim Gespräch ehrlich ist und von seinen Reiseplänen erzählt bleibt von solchen Vermittlungsvorschlägen weitestgehend verschont (Henning hat bisher nur einen Vorschlag erhalten).
Arbeitslos melden kann man sich auch schon vor seinem letzten Arbeitstag, aber spätestens am ersten Tag ohne Arbeit. Dazu bekommt man Unterlagen zum Ausfüllen (auch je etwas für jeden Arbeitgeber, bei dem man die letzten 5 Jahre beschäftigt war).
Wenn alle Unterlagen beisammen und abgegeben sind kommt eines Tages Post. In einem Dokument, das ihr gut aufbewahrt, steht dann wie lange und wie viel Arbeitslosengeld ihr bekommt.
Auf keinen Fall vergessen sich spätestens am Tag der Abreise von seiner Arbeitslosigkeit abzumelden! Ein Arbeitsloser darf nämlich ohne Rücksprache und Genehmigung auch nicht das Land verlassen.
Dieser Artikel befasste sich nur mit ALG1, weil wir dabei aus unserem eigenen Erfahrungsschatz schöpfen können. Bei anderen Modalitäten kennen wir uns leider nicht aus. Bei unserer ersten Reise nach dem Studium fand nichts in der Richtung statt.
0 Kommentare:
Danke für dein Kommentar, es wird noch geprüft und so schnell wie möglich freigeschaltet!